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Surfpark Stade: aktueller Stand und wichtige Informationen

Was ist beim Surfpark in Stade geplant, wie ist der aktuelle Stand und welche Fragen sind noch offen? Diese unabhängige Seite bündelt überprüfte Informationen und verlinkt die jeweiligen Quellen sowie die offizielle Surfgarten-Website.

Stand der Recherche:

Der aktuelle Stand in drei Punkten

Rechtlicher Stand, Baufortschritt und Eröffnung sind drei verschiedene Fragen. Jede wird hier nur mit einer passenden, datierten Quelle beantwortet.

Rechtlicher Stand

Amtlich belegt

Bauen ist erlaubt.

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat am den vorläufigen Baustopp aufgehoben. Die Baugenehmigung ist wieder vollziehbar. Der Beschluss ist unanfechtbar; Rechtsmittel in der Hauptsache bleiben möglich.

Quelle: OVG Niedersachsen, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026

Baufortschritt

Offen

Noch nicht durch eine aktuelle Quelle belegt.

Für die Zeit seit dem Gerichtsbeschluss liegen keine datierten Belege über Arbeiten am Surfpark vor. Angekündigte Erschließungsarbeiten im Umfeld sind kein Nachweis ausgeführter Arbeiten.

Was zu den Arbeiten bekannt ist

Eröffnung

Offen

Kein Termin belegt.

Die Betreiberwebsite nennt keinen Eröffnungstermin. Auch aus dem Gerichtsbeschluss lässt sich kein Datum ableiten.

Geprüft: surfgarten.de, Stand

Was in Stade geplant ist

Der Betreiber nennt das Vorhaben „Surfgarten“. Geplant ist eine Surfanlage mit künstlich erzeugten Wellen und einem Freizeitareal rundherum. Die Angaben in dieser Übersicht stammen vom Betreiber. Sie beschreiben Planungen – keine gemessenen Betriebsdaten und kein bestehendes Angebot.

Betreiberangabe · geplant

Technik
Wavegarden Cove
Surfbecken
rund 20.000 m²
Freizeitareal
etwa 60.000 m²
Wellenhöhe
etwa 0,5 bis 2 Meter
Wellen
bis zu 1.000 pro Stunde
Angebote
unter anderem Surfschule, Gastronomie und weitere Sportangebote wie Beachvolleyball und ein Skatepark

Quelle: Betreiberwebsite surfgarten.de, abgerufen am

Das Oberverwaltungsgericht beschreibt das Vorhaben als Freizeit- und Sportanlage mit Wasserbecken und Wellenmaschine, Gastronomie und Beherbergung. Übernachtungsangebote nennt die Betreiberwebsite selbst nicht.

Drei Flächenangaben – drei Bezugsflächen

Die Zahlen widersprechen sich nicht. Sie beschreiben unterschiedlich große Flächen.

Flächenangaben zum Projekt
BezugsflächeAngabeHerkunft
Surfbeckenrund 20.000 m² (2 ha)Betreiber, geplant
Freizeitareal des Surfgartensetwa 60.000 m² (6 ha)Betreiber, geplant
Gesamtes Bebauungs­plangebiet mit Surfpark- und Gewerbe­flächenknapp 17 haOVG Niedersachsen

Die Hansestadt Stade und die Projektentwicklung nennen für das Gesamtgebiet rund bzw. über 16 Hektar. Quellen: Betreiber, OVG, Hansestadt Stade, Projektentwicklung.

Wo der Surfpark entstehen soll

Das Plangebiet „Gewerbe- und Surfpark Stade“ liegt im Süden der Hansestadt Stade, westlich des bestehenden Kreisverkehrs an der Kreisstraße 30 (K30). Die Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Der Surfpark soll im südlichen Teil des Plangebiets liegen.

Für den Projektstandort nennt der Betreiber die Koordinaten 53°32'46.9"N 9°29'42.2"E.

Projektstandort auf OpenStreetMap ansehen

Projektstandort, kein Besuchereingang

Die Koordinaten markieren das Projektgebiet. Ein Eingang, Parkplätze, Busverbindungen oder ein freigegebener Zugang zum Gelände sind bisher nicht bekannt.

Quellen: OVG-Pressemitteilung vom 2. Oktober 2024, Projektentwicklung Stade, Betreiberwebsite

Neueste Entwicklung ·

Gericht hebt den Baustopp auf

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Baugenehmigung für den Surfpark wieder für vollziehbar erklärt (Beschluss vom 7. Oktober 2026, Az. 1 ME 69/26). Damit ist der vorläufige Baustopp aufgehoben, den der Umweltverband BUND erwirkt hatte. Beschwerde eingelegt hatten der Vorhabenträger und die Hansestadt Stade als Bauaufsichtsbehörde.

Nach der Pressemitteilung des Gerichts hat die Stadt die 2024 beanstandeten Planungsfehler behoben. Gegen die vom Landkreis Stade zugelassene Abweichung von einem Ziel der Raumordnung kann sich der Umweltverband nach Auffassung des Gerichts nicht wenden. Die Vorprüfung der Umweltauswirkungen hält der Senat für fehlerfrei.

Was der Beschluss nicht bedeutet

Er belegt weder einen Baubeginn noch einen Eröffnungstermin. Und obwohl dieser Beschluss unanfechtbar ist, sind Rechtsmittel in der Hauptsache laut Gericht weiterhin möglich – rechtlich ist das Projekt also nicht in jeder Hinsicht abgeschlossen.

Quelle: OVG Niedersachsen, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026. Der Volltext des Beschlusses wurde für diese Fassung nicht ausgewertet.

Einordnung in der Chronik lesen

Wichtige Stationen

  1. Baugenehmigung wieder vollziehbar

    Das Oberverwaltungsgericht hebt den vorläufigen Baustopp auf.

  2. Verwaltungsgericht lässt Baustopp bestehen

    Das VG Stade lehnt die Anträge auf Aufhebung des Baustopps ab – diese Entscheidung hat das OVG inzwischen geändert.

  3. Bebauungsplan für unwirksam erklärt

    Das Oberverwaltungsgericht erklärt den ersten Bebauungsplan für unwirksam; der Baustopp bleibt damals bestehen.

Vollständige Chronik mit allen Quellen

Häufige Fragen

Wann eröffnet der Surfpark in Stade?

Ein Eröffnungstermin ist bisher nicht belegt. Weder die Betreiberwebsite noch die übrigen geprüften Quellen nennen ein Datum (Stand: 9. Oktober 2026). Sobald der Betreiber einen Termin datiert veröffentlicht, wird er hier aufgenommen. Mehr dazu unter Baustand und Eröffnung.

Darf in Stade jetzt gebaut werden?

Ja. Seit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 7. Oktober 2026 ist die Baugenehmigung wieder vollziehbar. Der Beschluss ist unanfechtbar, Rechtsmittel in der Hauptsache bleiben laut Gericht aber möglich. Ob die Arbeiten am Surfpark bereits begonnen haben, ist damit nicht belegt.

Was kostet das Surfen im Surfpark Stade?

Dazu gibt es bislang keine belastbaren Angaben. In den geprüften Quellen ist keine Preisliste veröffentlicht. Schätzwerte nennen wir bewusst nicht.

Warum gab es einen Baustopp?

Der Umweltverband BUND hatte 2024 einen vorläufigen Baustopp für das Kernstück der Anlage erwirkt. Im Oktober 2024 erklärte das Oberverwaltungsgericht außerdem den damaligen Bebauungsplan für unwirksam, unter anderem wegen eines Konflikts mit der Raumordnung. Die Stadt besserte die Planung nach; im Oktober 2026 hob das Gericht den Baustopp auf. Die Einzelheiten stehen in der Chronik.

Wer steht hinter dem Projekt?

Die offizielle Website surfgarten.de wird laut ihrem Impressum von der SPN Projekt GmbH angeboten. Das gesamte Gewerbe- und Surfparkgebiet entwickelt nach eigener Darstellung die Projektentwicklung Stade GmbH & Co. KG. Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse haben wir nicht geprüft.

Ist das hier die offizielle Website des Surfparks?

Nein. Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot ohne Verbindung zum Betreiber. Verbindliche Angaben und später gegebenenfalls Buchungen gibt es auf surfgarten.de. Wie diese Seite arbeitet, steht unter Über diese Seite.

Verbindliche Informationen gibt es beim Betreiber

Eröffnung, Preise, Kurse und Buchung kann nur der Betreiber verbindlich festlegen. Diese Seite ordnet ein und verlinkt Quellen – sie verkauft nichts und nimmt keine Buchungen an.

Zur offiziellen Surfgarten-Website